GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html.
Diese Übersetzung wurde ursprünglich erstellt von Katja Lachmann
Übersetzungen im Auftrag der S.u.S.E. GmbH –
http://www.suse.de. Sie wurde überarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U
GmbH – http://www.g-n-u.de (31. Oktober 1996,
4. Juni 2000, 29. Januar 2011).
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis
der GNU General Public License (GNU GPL) zu erleichtern.
Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im
rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der
Herausgeber dieser Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung
auch nicht als rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL
anerkannt. Da die Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten
überprüft wurde, können die Übersetzer nicht garantieren, daß die
Übersetzung die rechtlichen Aussagen der GNU GPL exakt
wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, daß von Ihnen geplante
Aktivitäten im Sinne der GNU GPL gestattet sind, halten Sie sich
bitte an die englischsprachige
Originalversion.
Die Übersetzer und die Free Software Foundation möchten
Sie darum bitten, diese Übersetzung nicht als offizielle
Lizenzbedingungen für von Ihnen geschriebene Programme zu
verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür stattdessen die von der
Free Software Foundation herausgegebene englischsprachige
Originalversion.
This is a translation of the GNU General Public License into
German. This translation is distributed in the hope that it will
facilitate understanding, but it is not an official or legally
approved translation.
The Free Software Foundation is not the publisher of this
translation and has not approved it as a legal substitute for the
authentic GNU General Public License. The translation has not
been reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator
cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of
the GNU General Public License. If you wish to be sure whether
your planned activities are permitted by the GNU General Public
License, please refer to the
authentic English version.
The translators and the Free Software Foundation strongly urge
you not to use this translation as the official distribution
terms for your programs; instead, please use the
authentic English version
published by the Free Software Foundation.
GNU General Public License
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen
und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch
nicht erlaubt.
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
englischsprachige
Originalversion!
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden,
Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu
verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public
License, die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese
Freiheit garantieren. Sie soll sicherstellen, daß die Software für
alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der von
der Free Software Foundation herausgegebenen Software und
für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz
unterstellt haben. Auch Sie können diese Möglichkeit der
Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der
Software der Free Software Foundation unterliegt
stattdessen der GNU Lesser General Public License, der
Kleineren Allgemeinen Öffentlichen GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich
auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen
die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten
(und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die
Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den
Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren,
daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien
Programmen verwenden dürfen – und daß Sie wissen, daß Sie
dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die
es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie,
wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die
Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung
– Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen
sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten
bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
Distributoren eines freien Programms individuell Patente
lizensieren – mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär
würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes
Patent entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert
werden muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen dieser
General Public License verbreitet werden darf. Im
folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das
Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne,
also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es
unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und
Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die
Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies
zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen
und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie
einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf
diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert
lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen
lassen.
Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens
einer Kopie eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen
Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk
entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den
Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im folgenden genannten
Bedingungen erfüllt werden:
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und
das Datum jeder Änderung hinweist.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes
unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es
keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie
leisten), und daß die Benutzer das Programm unter diesen
Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer
darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz
ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß
Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung
ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und
eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann
gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen
Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben,
das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte
Ganze ausgedehnt werden – und somit auf jeden einzelnen
Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter
seiner auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind,
auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk
gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben
– vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung
zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch
das physikalische Zugänglichmachen des Quelltextes anfallen
–, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der
Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium weitergegeben wird. Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als
Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes
verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für
ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette
Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen
Module einschließlich aller zugehörigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation
und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu
enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in
binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem
das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst
gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von
Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines
gleichwertigen Kopierzugriffs auf den Quelltext von derselben
Stelle als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht
dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu
kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht
beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts
anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke
zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und
mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf
basierenden Werks.
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger
automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das
Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine
weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht
von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich
ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen
in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das
Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms
zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen
oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser
Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden,
ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms
in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann
der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz
gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der
Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden,
so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall
beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in diesem
Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu
Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im
Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu
werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in
einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren
Version“ (“any later version”)
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer
angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in
anderen freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der
Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden
Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von
Software im allgemeinen zu fördern.
Keine Gewährleistung
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das
Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne
irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit,
einschließlich – aber nicht begrenzt auf – Marktreife
oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen,
liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur bei Ihnen.
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht
gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein
Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie
oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner
oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte
(Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des
Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschließlich – aber nicht beschränkt auf –
Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die
von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen
des Programms, mit irgendeinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder
Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden
war.
Ende der Bedingungen
Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme
anwenden können
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen
Sie das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die
jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern
kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer
jeden Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß
möglichst deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei
eine Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf,
wo die vollständigen Vermerke zu finden sind.
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
This program is free software; you can redistribute it and/or
modify it under the terms of the GNU General Public License as
published by the Free Software Foundation; either version 2 of
the License, or (at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor, Boston, MA 02110,
USA
Auf Deutsch:
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach
Ihrer Option) jeder späteren Version.
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung,
daß es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE,
sogar ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der
VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in
der GNU General Public License.
Sie sollten ein Exemplar der GNU General Public License zusammen
mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an
die Free Software Foundation, Inc., 51 Franklin St, Fifth Floor,
Boston, MA 02110, USA.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch
und per Brief erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach
dem Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
version 69, Copyright (C)
[Jahr] [Name des Autors]
Gnomovision
comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type ‘show
w’. This is free software, and you are welcome to
redistribute it under certain conditions; type ‘show
c’ for details.
Auf Deutsch:
Version 69, Copyright (C)
[Jahr] [Name des Autors]
Für Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie "show
w" für Details ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie
unter bestimmten Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie
"show c" für Details ein.
Die hypothetischen Kommandos „show w
“ und
„show c
“ sollten die entsprechenden Teile
der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten
Kommandos anders heißen als „show w
“ und
„show c
“; es könnten auch Mausklicks oder
Menüpunkte sein – was immer am besten in Ihr Programm paßt.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht
für das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die
Namen müssen Sie natürlich ändern.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
program ‘Gnomovision’ (which makes passes at
compilers) written by James Hacker.
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Auf Deutsch:
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf
das von James Hacker geschriebene Programm
"Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler).
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident
Diese General Public License gestattet nicht die
Einbindung des Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr
Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das
Binden proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten.
Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die
GNU Lesser
General Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.